Die Neuraltherapie entstammt der Schulmedizin und versteht sich als ganzheitliche Regulationstherapie. Ziel der neuraltherapeutischen Behandlung ist es, gestörte Regelsysteme auf verschiedenen physiologischen Ebenen wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Dabei werden örtlich wirksame Betäubungsmittel (e.g. Lidocain) angewandt, die übergeordnete Regelkreise des Körpers beeinflussen.
Die vorübergehende Ausschaltung verursachender Faktoren (e.g. Narben, Zähne) durch gezielte Injektionen kleinerer Mengen des örtlichen Betäubungsmittels schafft die Voraussetzung entgleiste Regelvorgänge zu normalisieren oder zu verbessern.
Die Neuraltherapie kann beispielsweise bei folgenden Erkrankungen angewandt werden:
Erbkrankheiten, psychogene Erkrankungen, Systemerkrankungen, bösartige Tumore und irreversible Schäden, sind durch Neuraltherapie nicht zu beeinflussen.
Je nach Beschwerden und Ansprechen auf die Neuraltherapie kann eine einzige Behandlung bereits zu anhaltender Beschwerdefreiheit führen. Dies stellt jedoch eher die Ausnahme dar. In der Regel sind mehrere Behandlungen für einen dauerhaften Behandlungserfolg notwendig.
Neuraltherapie ist nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten. Bei manchen privaten Krankenversicherungen kann das Honorar für komplementärmedizinische Leistungen zur Rückvergütung eingereicht werden.
Weitere Informationen zur Neuraltherapie erhalten Sie unter folgendem Link:
www.neuraltherapie.at